Berichte für Behörden
Berichte für das Versorgungsamt zur Feststellung einer Behinderung werden vom Versorgungsamt bei uns angefordert, wenn Sie dort angeben, in unserer Praxis behandelt worden zu sein. Die Berichte werden in unserer Praxis zügig erstellt. Kostenträger ist das anfordernde Versorgungsamt. Berichte für sonstige Ämter werden auf schriftliche Anforderung mit Angabe des Kostenträgers erstellt.