Blindengeld und Landeshilfe für hochgradig Sehbehinderte
Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose erhalten aufgrund eines Landesgesetzes unabhängig von ihrer persönlichen Situation einen finanziellen Ausgleich vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen abzudecken. Bis einschließlich 1997 galt diese Regelung nur für Blinde, seit 1998 ist der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich erweitert.
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose