Eignungsgutachten und -bescheinigungen
Für einige Berufe fordern die künftigen Arbeitgeber z. B. die Polizei schon bei der Bewerbung eine augenärztliche Bescheinigung z. B. über die Sehschärfe oder das Farbensehen.
Termine für diese Untersuchungen sind kurzfristig zu erhalten.
Die Untersuchung und das Erstellen der Bescheinigung werden dem Bewerber nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.
Bitte legen Sie die Unterlagen, die ausgefüllt werden sollen, am besten schon bei der Terminvereinbarung vor, damit der Untersuchungsumfang festgestellt und eingeplant werden kann.